Veröffentlicht: Donnerstag, 18 Juni 2026, 23.01 Uhr

Antrag des Ortsbeirats Zechlinerhütte vom 18.06.2026

Betreff

Antrag auf Beantragung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Ortsdurchfahrt der B122 in der Ortslage Zechlinerhütte

Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat Zechlinerhütte beschließt, gemäß § 46 BbgKVerf einen Antrag an die Stadtverordnetenversammlung sowie den Bürgermeister der Stadt Rheinsberg zu richten, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für die Ortsdurchfahrt der B122 im Bereich der Ortslage Zechlinerhütte zu beantragen.

Der Bürgermeister wird gebeten, die hierfür erforderlichen Gespräche mit den zuständigen Behörden zu führen und die besonderen örtlichen Gegebenheiten sowie die Belange der Verkehrssicherheit gegenüber den Entscheidungsträgern darzulegen.

Begründung

Die Ortsdurchfahrt der B122 in der Ortslage Zechlinerhütte verläuft durch einen besiedelten Bereich mit hoher Aufenthalts- und Verkehrsfrequenz. Die Straße ist durch mehrere Kurven, Verkehrsinseln und Fußgängerüberwege geprägt. Darüber hinaus wird die Ortslage in erheblichem Umfang durch touristischen Verkehr frequentiert. Insbesondere in den Sommermonaten halten sich zahlreiche Urlaubsgäste, Besucher und Erholungssuchende im Ort auf, wodurch die Zahl der Fußgänger und Radfahrer deutlich zunimmt.

Trotz dieser besonderen Verkehrssituation gilt derzeit eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Aus Sicht des Ortsbeirats ist diese Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten nicht angemessen. Insbesondere die eingeschränkten Sichtverhältnisse in den Kreuzungs- und Kurvenbereichen, die Querungsbedarfe von Anwohnern und Gästen sowie die Nutzung der Fußgängerüberwege führen zu einem erhöhten Gefährdungspotenzial.

Hinzu kommt ein erheblicher Anteil an Schwerlastverkehr, insbesondere durch Holztransporte sowie Liefer- und Paketdienste. Auch bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ergeben sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten Unsicherheiten beim Queren der Fahrbahn. Die vorhandenen Kreuzungs- und Kurvenbereiche, Fußgängerüberwege und die hohe Frequentierung durch Anwohner, Gäste sowie zunehmend auch Radfahrer führen dazu, dass die derzeit zulässige Geschwindigkeit als nicht angemessen für die Verkehrssituation wahrgenommen wird.

Besondere Bedeutung kommt dabei dem Schulweg der im Ort wohnenden Kinder zu. Für diese sowie für ältere Menschen, mobilitätseingeschränkte Personen und touristische Besucher stellt die Querung der Bundesstraße eine besondere Herausforderung dar. Gleichzeitig nimmt der Radverkehr sowohl im Alltagsverkehr als auch im touristischen Bereich kontinuierlich zu. Die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer teilen sich auf engem Raum den Verkehrsbereich, wodurch sich die Anforderungen an eine sichere und rücksichtsvolle Verkehrsführung erhöhen.

Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h würde die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen. Geringere Geschwindigkeiten verkürzen Reaktions- und Anhaltewege und verbessern die Wahrnehmbarkeit von querenden Personen. Darüber hinaus trägt eine Geschwindigkeitsreduzierung zur Verminderung von Verkehrslärm und zur Verbesserung der Lebensqualität in der Ortslage bei.

Vor diesem Hintergrund hält der Ortsbeirat die Einführung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Ortsdurchfahrt der B122 in Zechlinerhütte für sachlich geboten und im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer für erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen

Durch die Antragstellung entstehen der Stadt Rheinsberg zunächst keine unmittelbaren Kosten. Die Entscheidung über die Anordnung der Verkehrsregelung obliegt der zuständigen Straßenverkehrs-behörde.

Antrag

Der Ortsbeirat Zechlinerhütte beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rheinsberg sowie der Bürgermeister die Einführung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für die Ortsdurchfahrt der B122 in der Ortslage Zechlinerhütte gegenüber der zuständigen Straßen-verkehrsbehörde unterstützen und die hierfür erforderlichen Schritte zur Beantragung der Maßnahme einleiten.

Quelle: TOP8 Aus der Ortsbeiratssitzung vom 18.06.2026

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