Veröffentlicht: Freitag, 07 November 2025, 13.34 Uhr

die GASAG GmbH plant die Errichtung von zunächst sechs Windkraftanlagen in der Gegend zwischen Dorf Zechlin und Flecken Zechlin. Langfristig ist vorgesehen, insgesamt 15 Anlagen in diesem Gebiet zu errichten.
Die Zuständigkeit für die regionale Planung liegt bei der Regionalen Planungsgemeinschaft, die aktuell einen Windeignungsplan entwickelt. Im vorliegenden Entwurf ist das Gebiet jedoch als nicht geeignet für Windkraft ausgewiesen. Da dieser Plan noch nicht rechtskräftig ist, werden aktuell Bestrebungen unternommen, Anlagen trotzdem zu realisieren. Bereits in den Jahren 2017 und 2018 hatte der Energieversorger ENBW versucht, in diesem Gebiet Windkraftanlagen zu errichten.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihre Einwendungen gegen das Projekt einzureichen. Die Frist für die Stellungnahme erstreckt sich vom 22. Oktober 2025 bis einschließlich 22. Dezember 2025. Einwendungen können schriftlich oder elektronisch beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle West, Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam, unter Angabe der Vorhaben-ID 093.00.00/24 eingereicht werden.
Für die elektronische Abgabe steht das Einwendungsportal unter folgendem Link zur Verfügung:
https://lfu.brandenburg.de/einwendungen
Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger:
Auch wir sind indirekt von diesem Vorhaben betroffen. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns gemeinsam gegen die Beeinträchtigung und Verschandelung unserer Heimat einsetzen.
Nutzen Sie Ihr demokratisches Recht und reichen Sie Einwände oder Widersprüche ein. Jede Stimme zählt – gemeinsam können wir unsere Region schützen!
Zur Unterstützung haben wir Ihnen unten einen Mustertext für den Einwand bereitgestellt, den Sie gern im Einwandsfeld einfügen können.
Mustertext für die Einwendung
An das
Landesamt für Umwelt Brandenburg
Genehmigungsverfahrensstelle West
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
Ort, Datum
Betreff: Einwendung gegen das Bauvorhaben „Errichtung von 6 Windenergieanlagen
zwischen Dorf Zechlin und Flecken Zechlin“
Vorhaben-ID: 093.00.00/24
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich fristgerecht Einwendungen gegen das oben genannte Vorhaben der GASAG GmbH zur Errichtung von Windenergieanlagen zwischen Dorf Zechlin und Flecken Zechlin.
Begründung:
- Regionale Strukturschwäche und mangelnde regionale Nutzung:
Die Region um Zechlin ist strukturschwach. Es bestehen kaum industrielle oder gewerbliche Großverbraucher, sodass die vor Ort erzeugte Energie nicht regional genutzt werden kann. Damit profitieren die Anwohner kaum von der Maßnahme.
- Unverhältnismäßig hoher Netzausbau- und Transportaufwand:
Die erzeugte Energie müsste über weite Strecken ins Landesnetz eingespeist und transportiert werden. Dies verursacht erhebliche zusätzliche Kosten für den Netzausbau, die letztlich über die Netzentgelte von den Stromkunden getragen werden.
- Finanzielle Belastung der Bevölkerung:
Nach den Regelungen des EEG werden die Kosten für den Ausbau und Betrieb solcher Anlagen sowie die erforderlichen Netzverstärkungen überwiegend von den Verbrauchern über Umlagen finanziert. In einer strukturschwachen Region mit geringer Bevölkerungsdichte führt dies zu einer überproportionalen finanziellen Belastung der ansässigen Haushalte.
- Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des Tourismus:
Die Region Zechlin ist landschaftlich reizvoll und lebt wirtschaftlich in hohem Maße vom Tourismus. Die Errichtung großflächiger Windparks würde das Landschaftsbild massiv beeinträchtigen, die Attraktivität für Erholungssuchende mindern und sich negativ auf Grundstückswerte und den regionalen Tourismus auswirken.
- Geringe Windhöffigkeit / Wirtschaftlichkeit:
Bereits frühere Untersuchungen (z. B. im Zusammenhang mit den Vorhaben der EnBW in den Jahren 2017 und 2018) haben ergeben, dass die Windverhältnisse in diesem Gebiet nur eingeschränkt geeignet sind. Das stellt die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Projekts grundsätzlich infrage.
- Fehlende Nachhaltigkeit und Entsorgungsrisiken:
Es bestehen berechtigte Bedenken hinsichtlich der langfristigen Verantwortung für Rückbau und Entsorgung der Anlagen. In vielen Regionen wurden Windenergieanlagen nach Auslaufen der Förderung zurückgebaut, wobei die Betreiber-GmbHs häufig insolvent gingen und die Entsorgungskosten letztlich bei den Kommunen oder Bürgern verblieben.
Fazit:
Aus den genannten Gründen lehne ich das geplante Vorhaben entschieden ab und fordere, die Errichtung der Windenergieanlagen in der Region Zechlin nicht stattzugeben.


