Zechlinerhütte

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Veröffentlicht: Donnerstag, 18 Juni 2026, 23.01 Uhr

Antrag des Ortsbeirats Zechlinerhütte vom 18.06.2026

Betreff

Antrag auf Beantragung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Ortsdurchfahrt der B122 in der Ortslage Zechlinerhütte

Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat Zechlinerhütte beschließt, gemäß § 46 BbgKVerf einen Antrag an die Stadtverordnetenversammlung sowie den Bürgermeister der Stadt Rheinsberg zu richten, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für die Ortsdurchfahrt der B122 im Bereich der Ortslage Zechlinerhütte zu beantragen.

Der Bürgermeister wird gebeten, die hierfür erforderlichen Gespräche mit den zuständigen Behörden zu führen und die besonderen örtlichen Gegebenheiten sowie die Belange der Verkehrssicherheit gegenüber den Entscheidungsträgern darzulegen.

Begründung

Die Ortsdurchfahrt der B122 in der Ortslage Zechlinerhütte verläuft durch einen besiedelten Bereich mit hoher Aufenthalts- und Verkehrsfrequenz. Die Straße ist durch mehrere Kurven, Verkehrsinseln und Fußgängerüberwege geprägt. Darüber hinaus wird die Ortslage in erheblichem Umfang durch touristischen Verkehr frequentiert. Insbesondere in den Sommermonaten halten sich zahlreiche Urlaubsgäste, Besucher und Erholungssuchende im Ort auf, wodurch die Zahl der Fußgänger und Radfahrer deutlich zunimmt.

Trotz dieser besonderen Verkehrssituation gilt derzeit eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Aus Sicht des Ortsbeirats ist diese Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten nicht angemessen. Insbesondere die eingeschränkten Sichtverhältnisse in den Kreuzungs- und Kurvenbereichen, die Querungsbedarfe von Anwohnern und Gästen sowie die Nutzung der Fußgängerüberwege führen zu einem erhöhten Gefährdungspotenzial.

Hinzu kommt ein erheblicher Anteil an Schwerlastverkehr, insbesondere durch Holztransporte sowie Liefer- und Paketdienste. Auch bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ergeben sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten Unsicherheiten beim Queren der Fahrbahn. Die vorhandenen Kreuzungs- und Kurvenbereiche, Fußgängerüberwege und die hohe Frequentierung durch Anwohner, Gäste sowie zunehmend auch Radfahrer führen dazu, dass die derzeit zulässige Geschwindigkeit als nicht angemessen für die Verkehrssituation wahrgenommen wird.

Besondere Bedeutung kommt dabei dem Schulweg der im Ort wohnenden Kinder zu. Für diese sowie für ältere Menschen, mobilitätseingeschränkte Personen und touristische Besucher stellt die Querung der Bundesstraße eine besondere Herausforderung dar. Gleichzeitig nimmt der Radverkehr sowohl im Alltagsverkehr als auch im touristischen Bereich kontinuierlich zu. Die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer teilen sich auf engem Raum den Verkehrsbereich, wodurch sich die Anforderungen an eine sichere und rücksichtsvolle Verkehrsführung erhöhen.

Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h würde die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen. Geringere Geschwindigkeiten verkürzen Reaktions- und Anhaltewege und verbessern die Wahrnehmbarkeit von querenden Personen. Darüber hinaus trägt eine Geschwindigkeitsreduzierung zur Verminderung von Verkehrslärm und zur Verbesserung der Lebensqualität in der Ortslage bei.

Vor diesem Hintergrund hält der Ortsbeirat die Einführung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Ortsdurchfahrt der B122 in Zechlinerhütte für sachlich geboten und im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer für erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen

Durch die Antragstellung entstehen der Stadt Rheinsberg zunächst keine unmittelbaren Kosten. Die Entscheidung über die Anordnung der Verkehrsregelung obliegt der zuständigen Straßenverkehrs-behörde.

Antrag

Der Ortsbeirat Zechlinerhütte beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rheinsberg sowie der Bürgermeister die Einführung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für die Ortsdurchfahrt der B122 in der Ortslage Zechlinerhütte gegenüber der zuständigen Straßen-verkehrsbehörde unterstützen und die hierfür erforderlichen Schritte zur Beantragung der Maßnahme einleiten.

Quelle: TOP8 Aus der Ortsbeiratssitzung vom 18.06.2026

Veröffentlicht: Montag, 23 März 2026, 11.06 Uhr

Wie bereits informiert, wird in diesem Jahr die Dollgowbrücke in Zechlinerhütte saniert.

Aufgrund mehrerer Bürgeranfragen – sowohl in der Bürgersprechstunde als auch in der Ortbeiratssitzung – konnte ich nun in Erfahrung bringen, dass die Baumaßnahme voraussichtlich Ende September bzw. Anfang Oktober beginnt.

Bereits im Juni erhalten die betroffenen Haushalte einen Informationsbrief. Zudem ist eine Informationsveranstaltung für Ende August bzw. Anfang September geplant.

Ich halte Sie weiterhin über alle wichtigen Entwicklungen auf dem Laufenden.

Quelle: Ortsvorsteher Zechlinerhütte

Veröffentlicht: Samstag, 03 Januar 2026, 16.02 Uhr

Ein weiteres wichtiges Infrastrukturprojekt der Stadt Rheinsberg ist die geplante Sanierung der Dollgowbrücke. Die Maßnahme war ursprünglich früher vorgesehen, musste jedoch verschoben werden, da die dafür eingeplanten Mittel kurzfristig für die Sanierung der Walter-Rathenau-Straße benötigt wurden.

Aktuell ist vorgesehen, die Dollgowbrücke ab Herbst 2026 zu sanieren. Die Bauarbeiten sollen bis zum Frühjahr 2027 abgeschlossen sein. Die notwendigen Vorarbeiten und planerischen Schritte wurden bereits eingeleitet. In diesem Zusammenhang schreibt die Stadt Rheinsberg nun die Bauleistungen aus.

Nach derzeitigem Stand wird von einer Investitionssumme in Höhe von rund 600.000 bis 700.000 Euro ausgegangen. Die Sanierung ist notwendig, um den Verkehr in diesem Bereich langfristig zu sichern und wieder uneingeschränkt fließen zu lassen. Zudem ist die Brücke eine wichtige Verbindung für einen Campingplatz in Zechlinerhütte sowie für angrenzende Wohnhäuser.

Die Dollgowbrücke ist Teil einer größeren Herausforderung: Auch in den kommenden Jahren wird sich die Stadt Rheinsberg weiter intensiv mit dem Zustand und der Sanierung ihrer Brücken beschäftigen müssen, um die Verkehrsinfrastruktur dauerhaft zu erhalten und zukunftsfähig aufzustellen.

Einladung zur Hütter Strandparty 2025

Liebe Gäste, liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

der Ortsbeirat sowie der Heimat- und Kulturverein Zechlinerhütte e.V. freuen sich, Sie auch in diesem Jahr herzlich zur traditionellen „Hütter Strandparty“ einzuladen!

Freuen Sie sich auf ein buntes Programm und viele Attraktionen, die von den engagierten Mitgliedern des Vereins liebevoll vorbereitet wurden.

Bootskorso – jetzt anmelden!
Wer am beliebten Bootskorso „Aktiv“ teilnehmen möchte, kann sich bis Samstag, den 26. Juli 2025 um 15:00 Uhr telefonisch unter 033921 8599-22 anmelden!

Veranstaltungszeiten:
📅 Freitag, 25.07.2025 – 18:00 bis 21:00 Uhr (Vorglühen)
📅 Samstag, 26.07.2025 – 14:00 bis 01:00 Uhr (Höhepunkt der Feier)

Eintritt:
🎟️ Kostenfrei

Wir freuen uns auf ein fröhliches Beisammensein mit Ihnen – am Wasser, mit Musik, guter Laune und Gemeinschaft!

Veranstaltungsplakat

Projekte des Heimat- und Kulturvereins unterstützen

Möchten Sie die Arbeit des Heimat- und Kulturvereins Zechlinerhütte e.V. aktiv fördern?
Mit einem Klick auf die nachfolgende Schaltfläche können Sie uns bequem online mit einer Spende unterstützen.

Erfahren Sie mehr:
Wofür Ihre Spende konkret eingesetzt wird, erfahren Sie auf der jeweiligen Kampagnenseite. Dort stellen wir unsere aktuellen Projekte transparent vor.

Bitte beachten Sie:
Ihre Spende wird ausschließlich für satzungsgemäße Vorhaben verwendet, die den geltenden Bestimmungen der Abgabenordnung entsprechen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Gemeinsam gestalten wir Zechlinerhütte lebens- und liebenswert.

Alfred-Wegener-Museum ab dem 15.05.2025 wieder geöffnet

Sehr geehrte Gäste,

unser kleines Museum öffnet wieder am Donnerstag, den 15. Mai 2025.

Öffnungszeiten:
Donnerstag bis Sonntag von 10:00 bis 16:00 Uhr

Eintritt:
Erwachsene: 3,00 Euro
Kinder: 1,50 Euro
Familien: 6,00 Euro
Führung*: 30,00 Euro (zzgl. Eintrittspreis)

(*nur nach Vereinbarung möglich; Tel. 033931-39007)

Webseite:
https://www.alfred-wegener-museum.de

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir laden Sie recht herzlich am 25.11.2024 um 18:00 Uhr in den Gemeinderaum in der Feuerwehr, Rheinsberger Str. 24, zur 3. Ortsbeiratssitzung ein.
Diese Sitzung wurde im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung 2025/2026 erforderlich.
Andere Themen, die in der letzten Ortsbeiratssitzung verschoben wurden, werden zu dieser Sitzung noch nicht behandelt.

Die Tagespunkte sind unter Vorbehalt:

Öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung
    und der Anwesenheit, Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung
  2. Bestätigung der Niederschrift über die Sitzung am 27.09.2024
  3. Einwohnerfragestunde
  4. Mitteilungen und Anfragen
  5. Verwendung der 3 € Pauschale für das Jahr 2024
  6. Anhörung des Haushaltes 2025
  7. Einsprüche des Ortsbeirates OT Zechlinerhütte
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